Dual-Consent verpflichtend
Audio wird nur aufgenommen, wenn alle Gesprächspartner explizit zustimmen — gemäss § 201 StGB DE und Art. 179ter StGB CH.
Sicherheit
Audio-Aufzeichnungen sind rechtlich heikel. Wir haben die Architektur darauf ausgerichtet — nicht den Marketing-Text.
Privacy-first
Audio-Aufzeichnungen sind rechtlich heikel. Wir haben die Architektur darauf ausgerichtet — nicht den Marketing-Text.
Audio wird nur aufgenommen, wenn alle Gesprächspartner explizit zustimmen — gemäss § 201 StGB DE und Art. 179ter StGB CH.
Audio-Chunks werden lokal verschlüsselt, bevor sie das Gerät verlassen. Schlüssel bleiben auf Ihrer Seite.
Alle Daten in einem deutschen Rechenzentrum mit DSGVO-Auftragsverarbeitungsvertrag — auch für CH- und AT-Kunden.
Jede Coaching-Aktion ist manipulationssicher dokumentiert. Sie können jederzeit nachvollziehen, was wann passiert ist.
Audio-Consent-Workflow
Audio-Aufnahmen ohne Einwilligung beider Gesprächspartner sind in Deutschland (§ 201 StGB) und der Schweiz (Art. 179ter StGB) strafbar. Der Verhandlungs-Assistent macht solche Aufnahmen technisch unmöglich.
Der Initiator bestätigt drei Pflicht-Statements zur Rechtslage. Anschliessend gibt die Counterparty separat Consent — per QR-Code-Scan, NFC-Tap oder Verbal-Acknowledgement. Ohne Bestätigung beider Seiten startet keine Aufnahme.
Vor der ersten Aufnahme zeigt die App ein Modal mit Rechtslage-Hinweis und Use-Case-Wahl («Single-Party» nur eigene Stimme vs. «Multi-Party» mit Transkription).
Rotes Banner am oberen Bildschirmrand, niemals während aktiver Aufnahme ausblendbar. Zusätzlich iOS-Status-Bar-Indikator und Android-Foreground-Notification. Akustisches Single-Tone-Signal bei Aufnahmestart, das nicht stummschaltbar ist.
Stop-Button ist immer mit einem Tap erreichbar. Bei Pausen über fünf Minuten wird vor dem Resume erneut die Einwilligung aller Counterparties eingeholt.
Jeder Recording-Lifecycle-Event wird mit kryptografischer Hash-Chain dokumentiert: Consent erteilt, Aufnahme gestartet, Pause, Stop, Consent widerrufen. Manipulation einer Zeile zerbricht die Kette nachweisbar.
§ 201 StGB Deutschland (Vertraulichkeit des Wortes, Freiheitsstrafe bis 3 Jahre), Art. 179ter StGB Schweiz (Freiheitsstrafe bis 1 Jahr), DSGVO Art. 6(1)(a) ausdrückliche Einwilligung, EU AI Act Phase 2 Transparenz-Pflicht.
Verschlüsselung
Audio-Chunks werden lokal auf Ihrem Gerät mit AES-256-GCM verschlüsselt, bevor sie über TLS 1.3 zum Server in Hetzner Falkenstein gesendet werden. Der Verschlüsselungsschlüssel liegt in der iOS Keychain oder im Android Keystore — biometrisch gesichert.
Auf dem Server werden die Audio-Chunks über die Vault Transit Secret Engine entschlüsselt, durch die Whisper.cpp STT-Pipeline und Pyannote-Diarization geleitet und sofort gelöscht. Plain Audio wird nie persistiert. Das Transkript bleibt 24 Stunden ephemeral im Redis-Cache (Default); Pro-User können Retention opt-in verlängern.
Datenresidenz
Phase 1 (Pre-W2 bis MVP-Launch): Alle Daten werden im Hetzner-Rechenzentrum Falkenstein, Deutschland, gespeichert. Das ist DSGVO-konform für Kunden in Deutschland, Österreich und der gesamten EU. Für Schweizer Kunden gilt der EU-Adäquanzbeschluss als Rechtsgrundlage für die Übermittlung; unser DPA-Template enthält die nötige CH-Sub-Processor-Klausel gemäss revDSG Art. 16/17.
Phase 2 (Re-Evaluation Q3 2026): Sobald mindestens drei Enterprise-Kunden Schweizer Datenresidenz explizit fordern, erweitern wir auf Dual-Stack mit Infomaniak Schweiz als zweiter Region — getrennte Datenflüsse, Tenant-Routing am Auth-Layer.
Audit-Log
Jede sicherheitsrelevante Aktion — Login, Consent-Erteilung, Audio-Start, Coaching-Action, Datenzugriff — wird in einer kryptografischen Hash-Chain dokumentiert. Jede Zeile bindet den Hash der Vorgänger-Zeile. Eine nachträgliche Manipulation zerbricht die Kette und ist sofort erkennbar.
Diese Hash-Chain ist Compliance-Anforderung C-002 unserer internen Spezifikation und Voraussetzung für unsere Enterprise-Audit-Reports. Sie können jederzeit nachvollziehen, was wann passiert ist.
Schweizer Kunden
Wir verstehen: Für viele Schweizer Enterprise-Kunden ist die physische Datenhaltung im Land ein eigenständiges Kriterium — unabhängig von der rechtlichen DSGVO-Konformität. Unsere Phase-2-Option-C (Dual-Stack mit Infomaniak Schweiz) ist architektonisch vorbereitet.
Re-Evaluation-Trigger: 19. August 2026, oder früher bei mindestens drei Schweizer Enterprise-Leads mit Datenresidenz als Vergabe-Kriterium. Sprechen Sie uns an, wenn Sie dazu gehören — wir nehmen Ihre Anforderung in die Phase-2-Planung auf.
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